Reicht schon leichte Unachtsamkeit, damit mein Irrtum auffallen musste?
günstig für Irrender betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Konsumenten
Ja. Ein Irrtum musste dem anderen dann offenbar auffallen, wenn er bei der im Verkehr üblichen Sorgfalt erkennbar gewesen wäre oder der andere zumindest hätte Verdacht schöpfen müssen. Grobe Fahrlässigkeit ist dafür nicht nötig.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Offenbar auffallen muss ein Irrtum, wenn er bei verkehrsüblicher Sorgfalt erkennbar gewesen wäre oder der Partner wenigstens Verdacht hätte schöpfen müssen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein zwingender Verdacht bei Pauschalpreisvereinbarung mit offengelegter Kalkulation betreffend Außengeländer für vier Balkone, dass sich der eingangs angegebene Preis auf eine Geländerlänge von 17,2 Meter und nur zwei Geländerteile und nicht auf alle vier bezog.OGH 2 Ob 96/13a, 14.11.2013
- Grobe Fahrlässigkeit ist nicht erforderlich.OGH 3 Ob 122/05w, 13.09.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 8 ObA 93/21s, 25.01.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 58/20p, 22.12.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 242/18m, 26.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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