Muss der Handwerker nachbessern, wenn er nicht gewarnt hat?
günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Bauherren, Unternehmer, Handwerker
Verlangen Sie die Behebung eines Mangels, der auf eine verletzte Warnpflicht zurückgeht, gehen Sie damit über den Vertrag hinaus, weil ein anderes oder größeres Werk hergestellt werden müsste. Der Anspruch scheitert daran nicht zwingend. Er setzt aber voraus, dass Sie den Vertrag wegen des Irrtums ausdrücklich anpassen wollen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 27.06.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Begehrt der Besteller die Verbesserung eines durch Verletzung der vorvertraglichen Warnpflicht des Unternehmers ausgelösten Mangels, überschreitet er mit diesem Verlangen die Grenzen des Vertrags, müsste doch mit der Verbesserung im Detail ein anderes bzw umfangreicheres Werk hergestellt werden. Der Verbesserungsanspruch muss daran aber nicht scheitern, doch bedarf die begehrte Änderung des Vertragsgegenstandes einer auf Rechtsgestaltung abzielenden irrtumsrechtlichen Erklärung (Vertragsanpassung).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Verbesserungsanspruch bei einem widersprüchlichen Vertrag setzt dessen irrtumsrechtliche Anpassung voraus.OGH 4 Ob 180/19b, 21.02.2020
- Ein widersprüchlicher Vertrag liegt nicht vor, wenn zwar die Leistungsbeschreibung einander ausschließende funktionale und konstruktive Vorgaben enthält, die Vertragsauslegung jedoch ergibt, dass es dem Besteller ausschließlich auf die Funktionalität ankommt.OGH 4 Ob 96/16w, 15.06.2016
- Sogenannter „widersprüchlicher Vertrag“.OGH 4 Ob 96/16w, 15.06.2016
- Voraussetzung für die Annahme einer Warnpflichtverletzung ist nach § 1168a ABGB das Misslingen des Werks. Das letztlich erbrachte Werk entsprach jedoch einer nachträglichen Vereinbarung zwischen den Streitteilen und war somit vertragskonform. Allfällige bautechnische Mängel, die mit dieser nachträglichen Vereinbarung verbunden sein mögen, könnten daher nur im Weg einer Irrtumsanfechtung geltend gemacht werden.OGH 4 Ob 202/08x, 20.01.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016270 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 5 Ob 200/23g, 27.06.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 2 Ob 230/17p, 25.04.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 872
- ABGB § 1167 · Gewährleistung
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