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Welche Kosten bekomme ich ersetzt, wenn die Warnung unterblieb?

günstig für Werkbesteller betrifft Bauherren, Werkbesteller, Handwerker, Bauunternehmer
Sie werden so gestellt, wie Sie stünden, wenn rechtzeitig gewarnt worden wäre. Ersetzt werden daher jene Kosten, die nötig sind, um den vereinbarten Zustand herzustellen, nicht aber Ihr Interesse an dem Werk als solchem. Kosten, die Sie auch bei einer Warnung hätten tragen müssen, bekommen Sie nicht ersetzt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 27.06.2024 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Wer nicht darüber aufklärt, dass das Werk in seiner vereinbarten Beschaffenheit untauglich ist, haftet nur für den Vertrauensschaden, das heißt dafür, dass der Besteller nicht gleich ein zweckentsprechendes Werk anderer Beschaffenheit herstellen ließ; das Interesse an diesem Werk als solchem ist nicht zu ersetzen. Zum zu ersetzenden Schaden gehören auch die Verbesserungskosten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102085 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 19.

Im Gesetz

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