Welche Kosten bekomme ich ersetzt, wenn die Warnung unterblieb?
günstig für Werkbesteller betrifft Bauherren, Werkbesteller, Handwerker, Bauunternehmer
Sie werden so gestellt, wie Sie stünden, wenn rechtzeitig gewarnt worden wäre. Ersetzt werden daher jene Kosten, die nötig sind, um den vereinbarten Zustand herzustellen, nicht aber Ihr Interesse an dem Werk als solchem. Kosten, die Sie auch bei einer Warnung hätten tragen müssen, bekommen Sie nicht ersetzt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 27.06.2024 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Wer nicht darüber aufklärt, dass das Werk in seiner vereinbarten Beschaffenheit untauglich ist, haftet nur für den Vertrauensschaden, das heißt dafür, dass der Besteller nicht gleich ein zweckentsprechendes Werk anderer Beschaffenheit herstellen ließ; das Interesse an diesem Werk als solchem ist nicht zu ersetzen. Zum zu ersetzenden Schaden gehören auch die Verbesserungskosten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unterlassene Warnung des Werkunternehmers (trotz vertraglich übernommener Prüfpflicht) bei Untauglichkeit der vom Werkbesteller beigestellten Pläne.OGH 4 Ob 137/11t, 20.12.2011
- (Mehr‑)Kosten einer teureren Ausführung sind nur zu ersetzen, wenn feststeht, dass sich der Besteller bei einer rechtzeitigen Warnung tatsächlich dafür entschieden hatte.OGH 4 Ob 137/11t, 20.12.2011
- Solche sogenannten Sowieso-Kosten sind nicht durch eine allfällige Warnpflichtverletzung verursacht und zählen daher auch nicht zu dem zu ersetzenden Vertrauensschaden.OGH 3 Ob 274/01t, 19.09.2002
- Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn der Warnpflicht entsprochen worden wäre.OGH 3 Ob 274/01t, 19.09.2002
- Zum zu ersetzenden Schaden gehören allerdings nur solche Verbesserungskosten, die zur Verbesserung des Werkes im Sinn der Herstellung des vertragsmäßig geschuldeten Zustandes aufzuwenden sind, sohin nicht jene Kosten, die sie auch bei entsprechender Warnung hätten tragen müssen.OGH 9 Ob 342/98d, 02.06.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102085 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 19.
- OGH 5 Ob 200/23g, 27.06.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 8 Ob 115/23d, 17.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 230/17p, 25.04.2018, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 206/16g, 14.12.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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