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Kann neben einem Fruchtgenussrecht noch ein Wohnrecht eingetragen werden?

günstig für Erstberechtigter betrifft Grundeigentümer, Fruchtnießer, Wohnberechtigte, Übergeber
In der Regel nicht. Besteht bereits ein Recht auf volle Nutzung der ganzen Liegenschaft, kann daneben kein weiteres Nutzungs- oder Wohnrecht eingetragen werden, weil sich die Rechte überschneiden würden. Möglich bleibt die Eintragung eines Ausgedinges. Der ältere Berechtigte müsste sein Recht räumlich einschränken lassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Ein bereits eingetragenes Fruchtgenussrecht (an der gesamten Liegenschaft) steht der Verbücherung eines weiteren Fruchtgenussrechts entgegen. Hingegen kann neben einem Fruchtgenussrecht die Reallast des Ausgedinges eingetragen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016305 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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