Werde ich Eigentümer, wenn das Fruchtgenussrecht nicht eingetragen werden kann?
günstig für Übergeber betrifft Übergeber, Übernehmer, Käufer, Verkäufer
Nein. Wurde im Vertrag zugleich ein Fruchtgenussrecht für den Übergeber vereinbart und kann dieses derzeit nicht eingetragen werden, weil die behördliche Genehmigung dafür fehlt, scheitert auch die Eintragung des Eigentums des Übernehmers. Das gilt selbst dann, wenn eine gleichzeitige Eintragung nicht ausdrücklich vereinbart war.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
§ 97 Abs 1 GBG kommt dann nicht zum Tragen, wenn der Verbücherung der vertraglich auferlegten Gegenverpflichtung - entgegen der Annahme der Vertragsparteien bei Vertragsabschluss - ein Hindernis entgegensteht. Kann das vom Übergeber ausbedungene Fruchtgenußrecht derzeit nicht eingetragen werden, weil die grundverkehrsbehördliche Genehmigung insoweit nicht erteilt wurde, so scheitert - selbst ohne Vereinbarung der gleichzeitigen Einverleibung - die Verbücherung des Eigentumsrechtes des Übernehmers.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107882 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 24/16i, 22.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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