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Gilt die Rückabwicklung auch bei einem formungültigen Vertrag?

betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Ja. Die Regel, dass jeder zurückstellen muss, was er aus dem Vertrag erhalten hat, gilt bei allen ungültigen Verträgen. Das umfasst auch Formmängel, verbotene und sittenwidrige Geschäfte, fehlende Geschäftsfähigkeit und den Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

§ 877 ABGB ist grundsätzlich bei allen ungültigen Verträgen anzuwenden, daher auch dann, wenn der Vertrag wegen eines Formmangels ungültig war (wie 3 Ob 333/57 = EvBl 1957/348, 6 Ob 133/61, SZ 23/159 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016323 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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