Bekomme ich mein Geld nur zurück, wenn ich zurückgebe?
betrifft Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter, Konsumenten
Wenn Sie von einem Vertrag zurücktreten, müssen beide Seiten zurückgeben, was sie erhalten haben. Diese Rückgabe erfolgt Zug um Zug, also nur gegen die gleichzeitige Rückgabe der anderen Seite. Sie müssen sich im Verfahren aber ausdrücklich darauf berufen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Aus dem Vertragsrücktritt ergibt sich die wechselseitige Verpflichtung der Vertragsteile zur Rückabwicklung im Sinn der §§ 921, Satz 2 und 877 ABGB. Diese Kondiktionsansprüche sind Zum um Zug zu erfüllen, eine entsprechende Einwendung ist aber erforderlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufhebung des Kaufvertrags über eine Wohnung. Insbesondere bei Wohnungen, die üblicherweise (auch) vermietet werden, kann ein zu zahlender Mietzins Anhaltspunkte für die Bemessung des Gebrauchsvorteils liefern.OGH 6 Ob 147/05v, 01.12.2005
- Hier: Auflösung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte.OGH 7 Ob 251/02s, 13.11.2002
- Hier: Auflösung des Vertrages durch Wandlung gem § 932 ABGB.OGH 7 Ob 541/95, 08.11.1995
- Die Leistungen sind in erster Linie in Natur zurückzuerstatten.OGH 6 Ob 623/88, 06.09.1988
- Hier: Vertragsanfechtung infolge Geschäftsirrtums. Es kann alles das zurückverlangt werden, was der Vertragspartner zu seinem Vorteil erhalten hat. Es kommt dabei nicht darauf an, was der Vertragspartner mit dem Geld tatsächlich gemacht hat.OGH 7 Ob 731/86, 30.07.1987
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Es ist darauf nicht von Amts wegen Bedacht zu nehmen.OGH 3 Ob 541/82, 16.06.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016362 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 4 Ob 90/25a, 22.07.2025, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 877
- ABGB § 921
- ABGB § 934
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
- ZPO § 406
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