Muss ich im Prozess den Gesetzesparagrafen nennen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zwar kann die Anfechtung eines Vertrages wegen Sittenwidrigkeit nicht nur ausdrücklich geschehen, sie erfordert aber jedenfalls ein entsprechendes erstinstanzliches Sachvorbringen und den Hinweis auf den Rechtsmissbrauch.OGH 8 Ob 21/21b, 29.04.2021
- Gilt auch für den Einwand von Schikane.OGH 4 Ob 57/20s, 11.08.2020
- Eine ausdrückliche Berufung auf die Sittenwidrigkeit ist nicht erforderlich, sofern nur die dazu relevanten Tatsachen vorgetragen werden.OGH 1 Ob 318/99t, 25.05.2000
- Sittenwidrigkeit muß durch den durch die betreffende Norm Geschützten geltend gemacht werden, wobei ein entsprechendes Sachvorbringen erforderlich ist.OGH 9 Ob 98/99y, 16.06.1999
- Notwendig ist aber immer das Erfordernis der Geltendmachung wenigstens auf schlüssige Weise durch ein entsprechendes Tatsachenvorbringen.OGH 8 Ob 596/85, 24.10.1985
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- § 24 WEG 1975OGH 3 Ob 588/78, 10.10.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016447 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 23.
- OGH 7 Ob 157/25a, 24.06.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wird Ihnen im Wettbewerbsprozess vorgeworfen, gegen eine Vertragsklausel verstoßen zu haben, dürfen Sie einwenden, dass diese Klausel nichtig ist. Im Anlassfall ging es um den Ausschluss der Vertretung beim Vertragsabschluss im Internet.
Nein. Ein Vertrag, der gegen ein Verbot oder die guten Sitten verstößt, ist von vornherein unwirksam; eine gerichtliche Gestaltung ist dafür nicht nötig. Wollen Sie feststellen lassen, dass ein Vertrag zwischen anderen nichtig ist, müssen Sie ein rechtliches Interesse daran nachweisen. Auch ein Begehren, einen Mietvertrag aufzuheben, ist der Sache nach nur ein Feststellungsbegehren.