Zum Inhalt springen

Verjährt es, wenn ich einen sittenwidrigen Vertrag angreifen will?

günstig für Vertragspartner betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Konsumenten
Wenn Sie sich darauf berufen, dass ein Vertrag wegen Gesetzes- oder Sittenwidrigkeit nichtig ist, gilt dafür nicht die dreijährige Frist, die für die Anfechtung mancher Verträge vorgesehen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1936, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1936)

Die Geltendmachung der Nichtigkeit eines Vertrages nach § 879 ABGB unterliegt nicht der dreijährigen Verjährung des § 1487 ABGB.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016466 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Sittenwidrigkeit muss eingewendet werden
Schadenersatz · Verjährung von Schadenersatz
Vertragsrecht · Frist bei fehlender Geschäftsfähigkeit
Vertragsrecht · Frist für die Anfechtung wegen Irrtums
Vertragsrecht · Wirkung der Nichtigkeit ab Vertragsbeginn