Prüft das Gericht von sich aus, ob der Vertrag ungültig ist?
betrifft Vertragsparteien, Konsumenten, Unternehmer
Ist ein Vertrag wegen eines Gesetzesverstoßes oder wegen Sittenwidrigkeit nichtig, greift das Gericht das grundsätzlich nicht von sich aus auf. Sie müssen sich selbst darauf berufen, vor allem dann, wenn die verletzte Vorschrift eine bestimmte Personengruppe schützen soll.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Die Nichtigkeit einer Vereinbarung zufolge § 879 ABGB ist grundsätzlich nicht von Amts wegen zu beachten, namentlich wenn eine zugunsten eines bestimmten Personenkreises getroffene Schutznorm verletzt sein sollte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die potenzielle Missbräuchlichkeit der in Frage stehenden Klauseln ist, entsprechende ernsthafte Zweifel vorausgesetzt, auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen aufzugreifen.OGH 6 Ob 105/21s, 14.09.2021
- Der Verbraucher ist über richterlichen Hinweis der möglichen Missbräuchlichkeit einer bislang nicht beanstandeten Klausel zu einer Erklärung anzuleiten, ob er sein Prozessvorbringen bzw seinen Sachantrag entsprechend ausdehnen will. Gegebenenfalls ist dem Prozessgegner unter Wahrung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens die Möglichkeit einzuräumen, darauf zu replizieren.OGH 6 Ob 105/21s, 14.09.2021
- Hinsichtlich der sich aus dem bisherigen Prozessstoff ergebenden möglicherweise missbräuchlichen Klauseln, die mit dem Streitgegenstand bloß „zusammenhängen“ besteht keine unmittelbare Entscheidungspflicht, sondern eine vorgelagerte Prüf- und Aufklärungspflicht; erst im Anschluss an die vorzunehmenden prozessleitenden Maßnahmen lässt sich sagen, ob über die Missbräuchlichkeit dieser fraglichen Klauseln zu entscheiden ist.OGH 6 Ob 105/21s, 14.09.2021
- Die amtswegige Klauselprüfung findet nach der Rechtsprechung des EuGH – unter Bedachtnahme auf die Dispositionsmaxime und den Grundsatz ne ultra petita – ihre Grenze grundsätzlich im Streitgegenstand, verstanden als das Ergebnis, das eine Partei mit ihren Ansprüchen im Licht der zu diesem Zweck gestellten Anträge und vorgebrachten Gründen verfolgt.OGH 6 Ob 105/21s, 14.09.2021
- Hier: Befahren eines die Schipiste kreuzenden Güterweges nur außerhalb der Betriebszeiten des Schleppliftes.OGH 2 Ob 173/12y, 29.05.2013
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- In der Entscheidung vom 22. 11. 2001, Rs C‑541/99 und C‑542/99, Cape Snc/Idealservice, Slg 2001 I‑9049, hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, der Begriff „Verbraucher“, wie er in Art 2 lit b der RL 93/13 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen definiert werde, sei dahin auszulegen, dass er sich ausschließlich auf natürliche Personen beziehe.OGH 6 Ob 240/11d, 16.11.2012
- Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, dass Art 6 Abs 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen dahin auszulegen ist, dass ein nationales Gericht verpflichtet ist, die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel von Amts wegen zu prüfen, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt.OGH 6 Ob 240/11d, 16.11.2012
- Hier: § 24 WEG 1975 bzw § 38 WEG 2002.OGH 5 Ob 192/10m, 29.03.2011
- 2.Rechtsgang zu 5 Ob 139/06m.OGH 5 Ob 14/07f, 08.05.2007
- Die §§ 21 Abs 5, 24 Abs 7 WEG 2002 dienen dem spezifischen Schutz der einzelnen Wohnungseigentümer (der überstimmten Minderheit), die ihre Interessen in wohnrechtlichen außerstreitigen Verfahren wahrnehmen können.OGH 5 Ob 139/06m, 29.08.2006
- Die Sittenwidrigkeit eines Vertrags (oder einzelner seiner Bestimmungen) kann sowohl nach § 879 Abs 1 ABGB als auch nach § 879 Abs 3 ABGB nur dann vom Gericht beachtet und geprüft werden, wenn sie geltend gemacht wurde. Dem verletzten Vertragspartner steht es nämlich frei, ungeachtet des Vorliegens von Sittenwidrigkeit das Geschäft als gültig zu behandeln.OGH 1 Ob 318/99t, 25.05.2000
- SittenwidrigkeitOGH 7 Ob 21/85, 04.07.1985
- Die Partei braucht sich zwar nicht ausdrücklich auf diese Gesetzesstelle zu berufen, doch bedarf es neben dem erforderlichen Sachvorbringen jedenfalls auch eines Hinweises auf die (vermeintliche) Gesetzwidrigkeit oder Sittenwidrigkeit.OGH 4 Ob 166/82, 20.12.1983
- Hier: Überdies unzulässige Neuerung.OGH 3 Ob 658/81, 24.02.1982
- § 24 WEG 1975, SittenwidrigkeitOGH 5 Ob 748/79, 15.01.1980
- § 24 WEG 1975OGH 3 Ob 588/78, 10.10.1979
- WasserrechtOGH 1 Ob 27/76, 22.12.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016435 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 40.
- OGH 8 Ob 21/24g, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 38/23p, 27.09.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 119/22v, 25.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 112/20h, 18.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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