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Prüft das Gericht von sich aus, ob der Vertrag ungültig ist?

betrifft Vertragsparteien, Konsumenten, Unternehmer
Ist ein Vertrag wegen eines Gesetzesverstoßes oder wegen Sittenwidrigkeit nichtig, greift das Gericht das grundsätzlich nicht von sich aus auf. Sie müssen sich selbst darauf berufen, vor allem dann, wenn die verletzte Vorschrift eine bestimmte Personengruppe schützen soll.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (40 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Die Nichtigkeit einer Vereinbarung zufolge § 879 ABGB ist grundsätzlich nicht von Amts wegen zu beachten, namentlich wenn eine zugunsten eines bestimmten Personenkreises getroffene Schutznorm verletzt sein sollte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016435 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 40.

Im Gesetz

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