Muss mich das Gericht auf einen sittenwidrigen Vertrag hinweisen?
betrifft Kläger, Beklagte, Vertragspartner, Konsumenten
Ob Sie einen Vertrag wegen Sittenwidrigkeit angreifen, müssen Sie selbst entscheiden. Das Gericht darf Sie nicht dazu auffordern, solche Umstände vorzubringen. Bringen Sie sie nicht vor, wird der Vertrag auch nicht daraufhin geprüft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Es würde den Grundsätzen unseres Zivilprozesses geradezu widersprechen, eine Partei zur Geltendmachung von Umständen, die die Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung begründen könnten, aufzufordern. Es muss vielmehr der Partei selbst überlassen bleiben, ob sie solche Umstände geltend machen und ob sie die Vereinbarung deshalb überhaupt anfechten will.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Sittenwidrigkeit eines Vertrags (oder einzelner seiner Bestimmungen) kann sowohl nach § 879 Abs 1 ABGB als auch nach § 879 Abs 3 ABGB nur dann vom Gericht beachtet und geprüft werden, wenn sie geltend gemacht wurde. Dem verletzten Vertragspartner steht es nämlich frei, ungeachtet des Vorliegens von Sittenwidrigkeit das Geschäft als gültig zu behandeln.OGH 1 Ob 318/99t, 25.05.2000
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 182/92, 21.10.1992
- Es müssen aber jene Tatumstände vorgebracht werden, die die Sittenwidrigkeit begründen können.OGH 7 Ob 618/89, 06.07.1989
- Nach st Rechtsprechung erfolgt die Prüfung einer Vereinbarung auf ihre Sittenwidrigkeit nur dann, wenn sich der andere Teil darauf beruft, eine ausdrückliche Berufung auf die Sittenwidrigkeit ist aber nicht erforderlich.OGH 1 Ob 12/87, 27.04.1987
- Die Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung ist nur auf Einrede wahrzunehmen.OGH 14 ObA 17/87, 17.02.1987
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- Der erst mit der Berufung geltend gemachte Wuchereinwand ist unbeachtlich (SZ 10/148, zuletzt wieder 1 Ob 302/71); das gleiche gilt auch für die behauptete Sittenwidrigkeit.OGH 5 Ob 549/82, 26.04.1983
- Hier: Geltendmachung eines Verstoßes gg Treu und Glauben.OGH 7 Ob 10/73, 31.01.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016451 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 8 Ob 75/25z, 26.05.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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