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Muss mich das Gericht auf einen sittenwidrigen Vertrag hinweisen?

betrifft Kläger, Beklagte, Vertragspartner, Konsumenten
Ob Sie einen Vertrag wegen Sittenwidrigkeit angreifen, müssen Sie selbst entscheiden. Das Gericht darf Sie nicht dazu auffordern, solche Umstände vorzubringen. Bringen Sie sie nicht vor, wird der Vertrag auch nicht daraufhin geprüft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Es würde den Grundsätzen unseres Zivilprozesses geradezu widersprechen, eine Partei zur Geltendmachung von Umständen, die die Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung begründen könnten, aufzufordern. Es muss vielmehr der Partei selbst überlassen bleiben, ob sie solche Umstände geltend machen und ob sie die Vereinbarung deshalb überhaupt anfechten will.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016451 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 21.

Im Gesetz

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