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Muss ich den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs ausdrücklich erheben?

günstig für Beklagter betrifft Beklagter, Kläger
Wollen Sie sich darauf berufen, dass die Gegenseite ihr Recht nur missbräuchlich ausübt, müssen Sie das im Verfahren geltend machen. Es genügt aber, wenn Sie jene Tatsachen vorbringen, die diesen Vorwurf tragen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Schikane muss eingewendet werden, doch genügt die Unterbreitung des erforderlichen sachlichen Substrates unter Hinblick auf den Rechtsmissbrauch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016519 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Schikaneeinwand nur auf Antrag

Nein. Ob ein Recht schikanös ausgeübt wird, greift das Gericht nicht von sich aus auf. Sie müssen das im Verfahren selbst einwenden. Unterbleibt der Einwand und wird verurteilt, verstößt das Urteil deswegen nicht gegen Grundwerte der Rechtsordnung.

günstig für Kläger Nachweis des Feststellungsinteresses

Ausdrücklich behaupten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse nicht: Es genügt, wenn es sich aus Ihrem Vorbringen zusammen mit den Einwendungen der Gegenseite ergibt. Ist es aber weder offensichtlich noch erwiesen, müssen Sie es behaupten und beweisen.

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