Wird Rechtsmissbrauch allgemein oder im Einzelfall entschieden?
betrifft Kläger, Beklagter, Vertragspartner, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ob im konkreten Fall Rechtsmissbrauch vorliegt, richtet sich immer nach den Umständen des einzelnen Falls. Eine allgemein gültige Antwort gibt es dazu nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (65 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ob Rechtsmissbrauch vorliegt, ist eine nach den Umständen des Einzelfalles zu klärende Rechtsfrage (so schon 10 ObS 152/91).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einwand der rechtsmissbräuchlichen Berufung auf den Ablauf der Wiederherstellungsfrist bei strenger Wiederherstellungsklausel in einem Versicherungsvertrag offen gelassen.OGH 7 Ob 180/24g, 18.12.2024
- Hier: Einvernehmliche Scheidung trotz tatsächlichen Nicht-Vorliegens der Voraussetzungen (unheilbare Zerrüttung, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr) dafür; Qualifizierung der nur durch diese Scheidung möglichen Beantragung einer Witwenpension als rechtsmissbräuchlich nicht korrekturbedürftig.OGH 10 ObS 108/23i, 12.03.2024
- Hier: Der Klägerin, die im Zeitpunkt ihres Unterhaltsverzichts im Jahr 2015 vom Richter auch darüber belehrt wurde, dass dieser Verzicht den Verlust ihres Anspruchs auf Witwenpension zur Folge habe, musste damals bewusst sein, dass sie bereits im Jahr 2017 Anspruch auf Alterspension haben wird.OGH 10 ObS 65/21p, 22.06.2021
- Hier: Berufung auf die Formungültigkeit des jüngeren Testaments nicht rechtsmissbräuchlich.OGH 2 Ob 12/20h, 29.06.2020
- Hier: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch; Rechtsmissbrauch und schikanöse Klagsführung bejaht.OGH 1 Ob 121/19d, 29.08.2019
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Treuwidrige Herbeiführung des Vorkaufsfalls.OGH 8 Ob 62/19d, 27.06.2019
- Ob ein Verhalten des Arbeitgebers als gegen Treu und Glauben verstoßend anzusehen ist, kann immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und stellt daher in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 8 ObA 35/18g, 19.07.2018
- Hier: Verzicht auf Investitionsersatz.OGH 10 Ob 52/14s, 21.10.2014
- Hier: Berufung auf einen die Schenkungsanrechnung verhindernden Pflichtteilsverzicht.OGH 9 Ob 47/13x, 24.07.2013
- Hier: Geringfügiger Grenzüberbau.OGH 1 Ob 168/12f, 13.12.2012
- Hier: Rechtsmissbrauch bejaht bei „Stehenlassen" des Urlaubs während fast viereinhalb Jahre dauernder Dienstfreistellung trotz mehrfachen Anbots des Arbeitgebers zum Abschluss von Urlaubsvereinbarungen.OGH 8 ObA 81/08g, 30.07.2009
- Hier: Beseitigungsbegehren wegen Grenzüberbaus eines (unterirdischen) Betonsockels für eine Zaun.OGH 8 Ob 39/09g, 19.05.2009
- Hier: Rechtsmissbrauch bei Ablehnung einer beantragten Währungskonvertierung verneint.OGH 7 Ob 28/08f, 12.03.2008
- Hier: Rechtsmissbräuchliche Zurückbehaltung des Werklohnes.OGH 7 Ob 67/07i, 18.04.2007
- Deren Würdigung im Licht der Leitlinien der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wirft nur dann eine erhebliche Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO auf, wenn dem angefochtenen Urteil insofern eine zu korrigierende krasse Fehlbeurteilung anhaften sollte.OGH 1 Ob 134/06x, 11.07.2006
- Hier zum Missbrauch des Institutes der Verbesserung im Sinne der §§ 84 ff ZPO.OGH 1 Ob 196/04m, 12.10.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110900 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 65.
- OGH 6 Ob 133/25i, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 150/25k, 18.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 59/25d, 26.08.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 8 ObA 5/25f, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 180/24g, 18.12.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 50/23b, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 108/23i, 12.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 92/23t, 12.09.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 9 ObA 48/23h, 28.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 14/23h, 31.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
- ZPO § 508a
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