Zum Inhalt springen

Wird Rechtsmissbrauch allgemein oder im Einzelfall entschieden?

betrifft Kläger, Beklagter, Vertragspartner, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ob im konkreten Fall Rechtsmissbrauch vorliegt, richtet sich immer nach den Umständen des einzelnen Falls. Eine allgemein gültige Antwort gibt es dazu nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (65 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Ob Rechtsmissbrauch vorliegt, ist eine nach den Umständen des Einzelfalles zu klärende Rechtsfrage (so schon 10 ObS 152/91).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110900 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 65.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Einwand des Rechtsmissbrauchs
Eigentum und Grundbuch · Rechtsmissbrauch bei Eigentumsausübung
Nachbarrecht · Rechtsmissbrauch im Nachbarrecht
Schadenersatz · Missbräuchliche Ausübung eines Rechts
Verfahrensrecht · Fairness des Verfahrens im Einzelfall