Darf mein Nachbar sein Recht nur zu meinem Schaden nutzen?
günstig für Nachbar betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Beklagte, Kläger
Nein. Wer sein Eigentumsrecht ausübt, darf das nicht allein zu dem Zweck tun, einen anderen zu schädigen. Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn das unlautere Motiv der Rechtsausübung die zulässigen Beweggründe eindeutig überwiegt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Das Schikaneverbot beschränkt die Ausübung des Eigentums nur so weit, als die Schädigung des anderen der einzige Zweck der Rechtsausübungshandlung ist (Klang 2 II 167).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn das unlautere Motiv der Rechtsausübung das (die) lautere(n) Motiv(e) eindeutig überwiegt.OGH 4 Ob 579/95, 07.11.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010568 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 9 Ob 25/21y, 27.05.2021, Fall aus Vorarlberg
- OGH 1 Ob 234/20y, 28.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 74/19h, 17.12.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 364
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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