Prüft das Gericht Rechtsmissbrauch auch ohne meinen Einwand?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 07.06.2017 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Deshalb kann in einer dennoch erfolgten Verurteilung einer Partei zur Leistung kein Verstoß gegen elementare Grundwerte der österreichischen Rechtsordnung erblickt werden (so bereits 3 Ob 65/11x).OGH 3 Ob 10/17t, 07.06.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026717 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 3 Ob 10/17t, 07.06.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wollen Sie sich darauf berufen, dass die Gegenseite ihr Recht nur missbräuchlich ausübt, müssen Sie das im Verfahren geltend machen. Es genügt aber, wenn Sie jene Tatsachen vorbringen, die diesen Vorwurf tragen.
Ja. Das Gericht prüft seine Zuständigkeit zunächst nur nach den Angaben in der Klage, und zwar bevor eine Verhandlung anberaumt wird. Wird die Unzuständigkeit dabei nicht bemerkt, muss über Ihren Einwand mündlich verhandelt werden, und Ihr Vorbringen als beklagte Partei ist dabei zu beachten.