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Darf jemand eine Forderung abtreten, um selbst Zeuge zu werden?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger, Schuldner
Wird eine Forderung nur deshalb abgetreten, damit der bisherige Gläubiger als Zeuge auftreten kann und das Prozessrisiko nicht mehr selbst trägt, widerspricht das den guten Sitten. Eine solche Abtretung, im entschiedenen Fall an eine vermögenslose Person, ist wirkungslos.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Eine Zession, die nur zu dem Zwecke erfolgte, dass der Zedent Zeugenstellung erlangt und nicht das Prozessrisiko (es wurde einer vermögenslosen Partei zediert!) trägt, widerspricht den guten Sitten und ist wirkungslos.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016540 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Beweislast bei Forderung und Verzicht

Wer aus einer Vereinbarung etwas fordert, muss diese Vereinbarung beweisen. Wer sich umgekehrt darauf beruft, dass auf die Forderung verzichtet wurde oder sie wieder weggefallen ist, muss diese Umstände seinerseits beweisen.

günstig für Kläger Entlassung des Beklagten aus dem Verfahren

Nein, nicht wenn Sie feststellen lassen wollen, dass eine Dienstbarkeit nicht besteht, und der Beklagte sich dieses Recht im eigenen Namen anmaßt. Dann kann er nicht unter Hinweis auf einen Dritten aus dem Verfahren entlassen werden.

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