Darf jemand eine Forderung abtreten, um selbst Zeuge zu werden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach der Rechtsprechung ist eine Zession an einen Vermögenslosen nur zu dem Zweck, damit sich der Zedent dem Kostenersatzrisiko eines Prozesses entzieht und dieses einseitig auf den Prozessgegner des Zessionars verlagert, sittenwidrig (rechtsmissbräuchlich) und somit wirkungslos.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Hier: Zession des Trauerschmerzengeldanspruchs der Eltern an die Verlassenschaft nach ihrem verstorbenen Kind.OGH 7 Ob 206/08g, 22.10.2008
- Die Frage, was mit einer Zession bezweckt wurde, ist dem Tatsachenbereich zuzuordnen (so schon 7 Ob 56/86).OGH 7 Ob 206/08g, 22.10.2008
- Es ist sittenwidrig (rechtsmissbräuchlich), eine Forderung nur deshalb von einem Vermögenslosen einklagen zu lassen, um sich damit dem Kostenersatzrisiko zu entziehen.OGH 7 Ob 206/08g, 22.10.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016540 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer aus einer Vereinbarung etwas fordert, muss diese Vereinbarung beweisen. Wer sich umgekehrt darauf beruft, dass auf die Forderung verzichtet wurde oder sie wieder weggefallen ist, muss diese Umstände seinerseits beweisen.
Nein, nicht wenn Sie feststellen lassen wollen, dass eine Dienstbarkeit nicht besteht, und der Beklagte sich dieses Recht im eigenen Namen anmaßt. Dann kann er nicht unter Hinweis auf einen Dritten aus dem Verfahren entlassen werden.