Kann ich eine Forderung abtreten, die es noch gar nicht gibt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die künftige Forderung kann auch hinreichend bestimmt sein, wenn der künftige Schuldner noch nicht namentlich bekannt ist.OGH 8 Ob 569/90, 13.09.1990
- Globalzession aller aus Warenleistungen oder Leistungen im Rahmen eines bestimmten Geschäftsbetriebes entstehenden Forderungen (Faktoringvertrag, Mantelzessionsvertrag).OGH 5 Ob 661/79, 27.11.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032798 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 28.
- OGH 5 Ob 10/25v, 30.07.2026
- OGH 5 Ob 190/19f, 20.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Übertragung einer Forderung ist nur wirksam, wenn ihr ein gültiges Grundgeschäft zugrunde liegt. Ist die Übertragung unwirksam, ist die klagende Seite nicht Ihr Gläubiger. Diesen Einwand können Sie als Schuldner erheben.
Wird eine Forderung an jemand anderen abgetreten, dürfen Sie als Schuldner dadurch nicht schlechter gestellt werden. Der neue Gläubiger erhält die Forderung so, wie sie beim bisherigen bestanden hat.