Darf man beim Firmenverkauf ein Konkurrenzverbot vereinbaren?
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Ja. Ein Konkurrenzverbot ist nicht auf die Fälle beschränkt, die das Gesetz ausdrücklich regelt; es kann auch bei der Veräußerung oder Verpachtung eines Unternehmens vereinbart werden. Sittenwidrig ist es nur, wenn die Beschränkungen übergroß sind und weder zeitlich noch örtlich begrenzt werden oder wenn ein auffallendes Missverhältnis zwischen den geschützten Interessen der einen und der Beschränkung der anderen Seite besteht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 24.07.2019 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Die Zulässigkeit der Vereinbarung einer Konkurrenzklausel ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen eine ausdrückliche Regelung im Gesetz vorliegt. Einschlägige Abreden kommen auch bei Veräußerungen oder Verpachtungen von Unternehmungen in Betracht. Eine Sittenwidrigkeit einer solchen Vereinbarung iS des § 879 Abs 1 ABGB ist aber nur gegeben, wenn die Klauselbeschränkungen im übergroßen Umfang ohne zeitliche oder örtliche Begrenzungen auferlegt werden oder ein auffallendes Missverhältnis zwischen den durch das Verbot zu schützenden Interessen des seinen Vertragsteiles und der dem anderen Teil auferlegten Beschränkung besteht (so insb schon SZ 24/150, SZ 37/156).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob einer Vertragspartei durch eine Konkurrenzklausel Beschränkungen im übergroßen Umfang ohne zeitliche oder örtliche Begrenzungen auferlegt werden oder ein auffallendes Missverhältnis zwischen den durch das Verbot zu schützenden Interessen des einen Vertragsteils und der dem anderen Teil auferlegten Beschränkung besteht, hängt im Übrigen regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet ‑ abgesehen von einer krassen Fehlbeurteilung ‑ keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 4 Ob 46/14i, 23.04.2014
- Wettbewerbsverbote, die dem Veräußerer im Zusammenhang mit der Übertragung eines Unternehmens auferlegt werden, sind nach der europäischen Verwaltungspraxis bis zu drei Jahre gerechtfertigt, wenn zusammen mit dem Unternehmen der Geschäftswert und das know-how übertragen werden, ohne letzteres nur zwei Jahre.OGH 4 Ob 46/14i, 23.04.2014
- Hier: Radiusklausel im Kartellverfahren.OGH 16 Ok 8/10, 12.12.2011
- Eine mit einem GmbH-Gesellschafter anlässlich der Abtretung seiner Geschäftsanteile vereinbarte Konkurrenzklausel unterliegt ebenfalls der Sittenwidrigkeitskontrolle des § 879 Abs 1 ABGB, sodass ein - wie hier - räumlich und inhaltlich besonders weitgehendes Wettbewerbsverbot maximal für den Zeitraum von zwei Jahren hätte wirksam vereinbart werden können und die darüber hinausgehende Bindungsdauer des abtretenden Gesellschafters als teilnichtig zu beurteilen ist.OGH 8 Ob 141/08f, 02.04.2009
- Mit einem GmbH-Gesellschafter anlässlich der Abtretung seiner Geschäftsanteile vereinbartes Wettbewerbsverbot.OGH 8 Ob 141/08f, 02.04.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016609 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 6 Ob 119/19x, 24.07.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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