Was passiert, wenn das Konkurrenzverbot zu weit geht?
betrifft Unternehmer, Gesellschafter, Vertragsparteien
Ein unbeschränktes vertragliches Konkurrenzverbot kann sittenwidrig sein. Entspricht es aber in einem gewissen Umfang einem berechtigten Interesse, fällt es nicht zur Gänze weg, sondern das Gericht schränkt es auf ein billiges Maß ein. Wer sich verpflichtet hat, bestimmte Erzeugnisse eines Geschäftspartners nicht zu produzieren, und dagegen verstößt, handelt außerdem unlauter.
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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Ein unbeschränktes vertragliches Konkurrenzverbot kann sittenwidrig sein. Entspricht aber die Wettbewerbsklausel in einem gewissen Umfang einem berechtigten Interesse, so muss das Verbot vom Richter auf das billige Maß eingeschränkt werden. Wer sich verpflichtet hat, bestimmte Erzeugnisse eines Geschäftspartners nicht zu produzieren, begeht durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung eine unlautere Wettbewerbshandlung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob einer Vertragspartei durch eine Konkurrenzklausel Beschränkungen im übergroßen Umfang ohne zeitliche oder örtliche Begrenzungen auferlegt werden oder ein auffallendes Missverhältnis zwischen den durch das Verbot zu schützenden Interessen des einen Vertragsteils und der dem anderen Teil auferlegten Beschränkung besteht, hängt im Übrigen regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet ‑ abgesehen von einer krassen Fehlbeurteilung ‑ keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 4 Ob 46/14i, 23.04.2014
- Wettbewerbsverbote, die dem Veräußerer im Zusammenhang mit der Übertragung eines Unternehmens auferlegt werden, sind nach der europäischen Verwaltungspraxis bis zu drei Jahre gerechtfertigt, wenn zusammen mit dem Unternehmen der Geschäftswert und das know-how übertragen werden, ohne letzteres nur zwei Jahre.OGH 4 Ob 46/14i, 23.04.2014
- Eine mit einem GmbH-Gesellschafter anlässlich der Abtretung seiner Geschäftsanteile vereinbarte Konkurrenzklausel unterliegt ebenfalls der Sittenwidrigkeitskontrolle des § 879 Abs 1 ABGB, sodass ein - wie hier - räumlich und inhaltlich besonders weitgehendes Wettbewerbsverbot maximal für den Zeitraum von zwei Jahren hätte wirksam vereinbart werden können und die darüber hinausgehende Bindungsdauer des abtretenden Gesellschafters als teilnichtig zu beurteilen ist.OGH 8 Ob 141/08f, 02.04.2009
- Hier: Mit einem GmbH-Gesellschafter anlässlich der Abtretung seiner Geschäftsanteile vereinbartes Wettbewerbsverbot.OGH 8 Ob 141/08f, 02.04.2009
- Konkurrenzklauseln sind einschränkend zu interpretieren.OGH 4 Ob 1033/92, 12.05.1992
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- "Alpha-Technik".OGH 4 Ob 118/89, 05.12.1989
- "Guerlain-Vertriebsbindung".OGH 4 Ob 344/85, 14.10.1986
- nur T1; Hier: Bierbezugsvertrag.OGH 1 Ob 676/82, 01.09.1982
- Fliesenparadies.OGH 4 Ob 361/76, 05.10.1976
- Wer durch Missachtung einer freiwillig übernommenen Konkurrenzklausel versucht, gegenüber dem Vertragspartner einen geschäftlichen Vorsprung zu gewinnen und ihn dabei planmäßig zu schädigen, verstößt gegen § 1 UWG.OGH 4 Ob 307/68, 26.03.1968
- Bei Beurteilung der Frage des Vorliegens eines Missverhältnisses handelt es sich nicht einfach um die Gegenüberstellung von "Leistung" und "Gegenleistung" im eigentlichen Sinn des Wortes, sondern um eine Gegenüberstellung der beiderseitigen Gesamtinteressenlage.OGH 1 Ob 206/65, 10.02.1966
- Berichterstattung über eine Himalaya-Expedition.OGH 2 Ob 254/64, 29.10.1964
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016610 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 4 Ob 48/17p, 28.03.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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