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Ist jede Absprache zwischen Firmen verboten?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Händler, Hersteller, Mitbewerber
Nicht jede. Eine Absprache fällt nur dann unter das Kartellverbot, wenn die Wettbewerbsbeschränkung und die Beeinträchtigung des Handels spürbar sind. Dafür kommt es auf den Marktanteil, die Marktstellung, die finanziellen Mittel und den Produktionsumfang der beteiligten Unternehmen sowie auf den Umfang der betroffenen Handelsströme an.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.07.2019 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die Wettbewerbsbeschränkung und die Handelsbeeinträchtigung müssen, um vom Kartellverbot erfasst zu sein, aber auch spürbar sein. Spürbarkeitskriterien sind der Marktanteil, die Marktstellung, die finanziellen Ressourcen und der Umfang der Produktion der beteiligten Unternehmen sowie der Umfang der betroffenen Handelsströme.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106875 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Genannte Normen

AEUV Lissabon Art101; EG Amsterdam Art81; EGV Maastricht Art85; KartG 2005 §2 Abs2; KartG 2005 §24; Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln Art5

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Vertragsänderung durch Schweigen

Auch wenn eine Klausel die gesetzlichen Formvorgaben einhält, wird geprüft, ob sie klar verständlich ist und Sie nicht grob benachteiligt. Eine Klausel, die Vertragsänderungen durch Ihr Schweigen nach Inhalt und Ausmaß völlig unbeschränkt zulässt und nicht einmal ansatzweise eine Schranke erkennen lässt, ist unzulässig. Nicht jede Änderung durch Schweigen ist verboten, sondern nur die völlig uneingeschränkte.

günstig für Konsument Widerspruchsrecht in Geschäftsbedingungen

Soll Ihr Schweigen als Zustimmung gelten, müssen sowohl die Möglichkeit zum Widerspruch als auch die Frist bereits im Vertragstext stehen. Es reicht nicht, dass das Unternehmen Sie ohne eine solche Vereinbarung bloß tatsächlich rechtzeitig auf die Bedeutung Ihres Verhaltens und auf den möglichen Widerspruch hinweist.

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