Muss der Schädiger absichtlich gehandelt haben?
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Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 25.10.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016756 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 Ob 85/19m, 25.10.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einer Schädigung, die gegen die guten Sitten verstößt, genügt es, dass der Schaden vom bedingten Vorsatz umfasst war. Es ist also nicht nötig, dass der Schädiger den Schaden geradezu angestrebt hat; es reicht, dass er ihn in Kauf genommen hat.
Legt der Ablauf eines Geschehens die Vermutung nahe, dass jemand absichtlich schaden wollte, muss dieser einen gerechtfertigten Beweggrund für sein Verhalten behaupten und beweisen. Die Beweislast liegt dann bei ihm und nicht bei dem, der sich beschwert.