Zum Inhalt springen

Wer muss beweisen, dass keine Schädigungsabsicht vorlag?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Beklagte, Kläger, Erben
Legt der Ablauf eines Geschehens die Vermutung nahe, dass jemand absichtlich schaden wollte, muss dieser einen gerechtfertigten Beweggrund für sein Verhalten behaupten und beweisen. Die Beweislast liegt dann bei ihm und nicht bei dem, der sich beschwert.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Begründet der Ablauf eines Geschehens die Vermutung der Schädigungsabsicht, ist es Sache des Beklagten, einen gerechtfertigten Beweggrund für sein Verhalten zu behaupten und zu beweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117937 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Beweis des Ursachenzusammenhangs

Wenn Sie Schadenersatz fordern, müssen Sie beweisen, dass der Schaden gerade durch das beanstandete Verhalten entstanden ist. Dass sich der andere entlasten muss, gilt nur für die Frage des Verschuldens. Den Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden müssen Sie selbst nachweisen.

günstig für Schädiger Beweislast für den Grad des Verschuldens

Ja. Dass ihn überhaupt kein Verschulden trifft, muss der andere selbst beweisen. Ein höherer Grad des Verschuldens wird aber nicht vermutet: Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz muss beweisen, wer sich darauf beruft.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Beweislast bei reiner Schädigungsabsicht
Schadenersatz · Beweislast bei hypothetischen Ursachen
Schadenersatz · Beweislast beim rechtmäßigen Alternativverhalten
Schadenersatz · Beweis des Zusammenhangs beim Schadenersatz
Schadenersatz · Beweislast bei verletzter Schutzvorschrift