Reicht es, dass der Schädiger den Schaden in Kauf nahm?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rechtsmissbräuchlichkeit von Zession an Vermögenslosen.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Auch in der Ausübung eines Rechts kann eine verbotene Schadenszufügung liegen. Von einem Rechtsmissbrauch ist nicht nur bei einer ausschließlichen Schädigungsabsicht, sondern schon dann auszugehen, wenn zwischen dem vom Handelnden verfolgten eigenen Interesse und dem beeinträchtigten Interesse des Anderen ein krasses Missverhältnis besteht.OGH 6 Ob 198/99g, 11.11.1999
- Bleibt der Arbeitnehmer trotz Nichtzahlung des Lohns im Unternehmen tätig und versucht er die Beträge auch gar nicht ernstlich einbringlich zu machen, so indiziert dies in der Regel, daß er beabsichtigte, in der Folge seine offenen Lohnansprüche gegen den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds geltend zu machen; derartige Vereinbarungen oder Verhaltensweisen sind nichtig.OGH 8 ObS 295/98k, 07.06.1999
- Das Entgelt aus einem völlig atypisch gestalteten Arbeitsverhältnis, das nicht auf Erzielung von Entgelt für die Bestreitung des Lebensunterhalts gerichtet ist, kann nach den Bestimmungen des IESG nicht gesichert sein. Die Erwartung, auf Grund eines derartigen Arbeitsverhältnisses später eine höhere Pension zu beziehen, ist nicht vom Schutzzweck des IESG erfasst.OGH 8 ObS 183/98i, 22.12.1998
- Vor und nach der IESG-Nov 1997 kann bei Hinzutreten besonderer Umstände - zB genaue Kenntnis der finanziellen Verhältnisse des Unternehmens, Nahebeziehung zum Unternehmer, verbunden mit der Absicht, dadurch die Weiterführung des Unternehmens zu ermöglichen - das Zuwarten mit der Beendigung des Dienstverhältnisses und die nachfolgende Geltendmachung von Insolvenz-Ausfallgeld gegenüber den Fonds sittenwidrig sein.OGH 8 ObS 192/98p, 12.11.1998
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- Überziehen des Gehaltskontos bzw Stehenlassen der Gehaltsforderungen über längere Zeit im Zusammenhang mit der Unterlassung des vorzeitigen Austritts trotz Nichtzahlung des Lohns kann rechtsmißbräuchlich sein, (so schon 8 Ob 1020/95 und 8 Ob 1023/95).OGH 8 ObS 192/98p, 12.11.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026603 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 33.
- OGH 9 Ob 39/26i, 31.07.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 17/24v, 28.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 7/25z, 27.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 17/25p, 19.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 226/23y, 27.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 201/18i, 13.06.2019
- OGH 6 Ob 35/19v, 25.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 222/18b, 27.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für eine sittenwidrige Schädigung genügt es nicht, alle Umstände nachzuweisen, die für die Sittenwidrigkeit sprechen. Es muss außerdem beurteilt werden, dass die Schädigung vorsätzlich erfolgt ist. Bedingter Vorsatz reicht dafür aus.
In der Regel nicht. Zwar kann auch ein Unterlassen sittenwidrig sein, doch ist es allein noch nicht sittenwidrig, den Eintritt eines Schadens am Eigentum eines anderen nicht zu verhindern. Etwas anderes gilt nur, wenn Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte ein Tätigwerden verlangen; dass der Schaden billigend in Kauf genommen wurde, genügt für sich nicht.