Wann ist ein Händlervertrag wegen zu enger Bindung ungültig?
günstig für Händler betrifft Händler, Hersteller, Lieferanten, Unternehmer
Ein Vertragshändlervertrag kann sittenwidrig sein, wenn Kündigung und Kündigungsfolgen so gestaltet sind, dass Sie sich aus der Organisation des Lieferanten oder Herstellers nur unter unzumutbaren Bedingungen lösen könnten. Ihre unternehmerische und wirtschaftliche Bewegungsfreiheit wäre dann unzulässig eingeschränkt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Als sogenannter Knebelungsvertrag ist ein Vertragshändlervertrag zB dann sittenwidrig, wenn die Kündigungsmöglichkeiten und die Kündigungsfolgen so gestaltet wären, dass eine Lösung der Eingliederung in die Organisation des Lieferanten oder Herstellers nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich wäre, so dass der Vertragshändler in seiner unternehmerischen und wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit in sittenwidriger Weise eingeschränkt wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gröbliche Benachteiligung („Knebelung“) durch eine Klausel in einer Bürgschaftserklärung, als darin die Haftung für künftig fällig werdende Sozialversicherungsbeiträge unwiderruflich übernommen wird und gleichzeitig eine Kündigung des Bürgschaftsvertrags nur mit Zustimmung des Sozialversicherungsträgers möglich ist, da die Bürgen so „bis in alle Zukunft für alle Sozialversicherungsbeiträge“ und ohne die Möglichkeit, diese Haftung zu beschränken, haften würden.OGH 6 Ob 95/16p, 27.06.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016793 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 17 Ob 3/25b, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 95/16p, 27.06.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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