Ist eine Wertsicherung im Vertrag überhaupt erlaubt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kombinierter Wertmesser.OGH 5 Ob 509/83, 22.02.1983
- Bankkostenindex und Bankbeginn.OGH 4 Ob 514/77, 06.09.1977
- Sittenwidrigkeit könnte vorliegen, wenn aus einem Grunde, der bei Vertragsabschluß unmöglich vorausgesehen werden konnte, durch die Vertragserfüllung der eine Kontrahent unverhältnismäßig bereichert würde.OGH 8 Ob 179/70, 06.10.1970
- Möglichkeit der Wahl, von zwei zulässigen vereinbarten Wertsicherungsklauseln die günstigere herauszuziehen - nicht sittenwidrig.OGH 3 Ob 145/66, 14.12.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016806 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 5 Ob 64/25k, 18.12.2025
- OGH 6 Ob 226/18f, 25.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 986 · Dauer und Auflösung des Darlehensvertrags
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Wertsicherungsklausel wirkt nur in dem Bereich zwischen dem ursprünglich zu niedrig vereinbarten Entgelt und jenem Betrag, der nach dem Gesetz zulässig und geboten ist. Darüber hinaus kann sie das Entgelt nicht erhöhen.
Nicht die Wertsicherungsvereinbarung selbst ist unwirksam, sondern nur der Betrag, soweit damit ein höherer als der zulässige Mietzins verlangt wird. Für die Zulässigkeit der Erhöhung kommt es auf den Zinstermin an, zu dem das Erhöhungsbegehren wirksam wird.