Verliere ich die vereinbarte Wertsicherung, wenn ich sie nie einfordere?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es müssten klare Indizien für den Verzichtswillen des Berechtigten vorliegen.OGH 2 Ob 63/08s, 13.11.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 5 Ob 36/20k, 29.06.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 214/16y, 25.10.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 863
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12 · Abtretung des Mietrechts
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein verfehltes Erhöhungsbegehren müssen Sie nicht weiter beachten und der unrichtigen Vorschreibung nicht Folge leisten. Das gilt auch dann, wenn der Index, auf dem die Wertsicherungsvereinbarung beruht, später tatsächlich so steigt, dass eine Erhöhung wirksam wäre.
Zahlen Sie eine vom Vermieter vorgeschriebene erhöhte Miete widerspruchslos, gilt das nicht ohne weiteres als stillschweigende Zustimmung zu einer Erhöhung. Das gilt jedenfalls dann, wenn Sie irrtümlich annahmen, die Forderung entspreche dem Gesetz.