Darf mein Anwalt überhaupt ein Erfolgshonorar vereinbaren?
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Verboten ist nur, dass sich Ihr Rechtsvertreter einen Anteil an dem verspricht, was Sie im Verfahren zugesprochen bekommen. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars als solche ist von diesem Verbot nicht erfasst.
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Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1973)
§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB betrifft nur die Quotenbeteiligung am Erfolg, aber nicht die Vereinbarung eines Erfolgshonorars an sich (Gschnitzer In Klang2 IV/1 197). (So schon E.v. 8.5.1972, Ds 6/71 = EvBl 1973/11 S 20).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016810 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 40/24a, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 183/16d, 29.08.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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