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Darf ein Prozessfinanzierer meinen Prozess gegen Erfolgsbeteiligung zahlen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Rechtsanwälte, Prozessfinanzierer, Konsumenten
Ja, das ist grundsätzlich zulässig, auch wenn er einen Anteil am Erfolg erhält. Problematisch kann jedoch die Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Prozessfinanzierer werden, vor allem wenn sie ständig erfolgt. Der Anwalt kann dadurch mittelbar von einer Erfolgsbeteiligung profitieren, die ihm selbst verboten ist.

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Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 15.12.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Wenn auch eine in Form der Quota litis erfolgsorientierte Drittfinanzierung von Prozesskosten durch einen Prozessfinanzierer nicht grundsätzlich unzulässig erscheint, so kann eine Zusammenarbeit zwischen einem Rechtsanwalt und einem Prozessfinanzierer, insbesondere wenn sie eine ständige ist, zumindest für den Anwalt, auch wenn er selbst aus der Quota litis-Regelung des Klienten mit dem Prozessversicherer direkt nicht begünstigt ist, zu einem inidrekten Ausnützen dieser für einen Anwalt verpönten Regelung durch zusätzliche Prozessbeauftragungen kommen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104683 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Prozesskosten getrennt einklagen

Nein. Kosten, die zu einem Verfahren gehören, werden nur in diesem Verfahren zugesprochen; eine eigene Klage darauf ist unzulässig. Daran ändert es nichts, wenn Sie den Betrag als Schadenersatz bezeichnen. Anders ist es nur, wenn sich der Kostenanspruch vom Hauptanspruch gelöst hat.

günstig für Beklagter Rückgriff unter Mitschuldigen und Verfahrenskosten

Haften mehrere gemeinsam für einen Unfallschaden und zahlt einer davon, kann er sich das Geld von den anderen anteilig zurückholen. Das gilt aber nur für den Unfallschaden selbst. Für Verfahrenskosten, für die keine gemeinsame Haftung besteht, gibt es diesen Rückgriff nicht.

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