Wie viel muss ich für eine Benachteiligung im Betrieb beweisen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 20.04.2017 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine sachlich nicht berechtigte Bevorzugung einer Minderheit kann den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzen.OGH 8 ObA 26/06s, 11.05.2006
- Den Arbeitnehmer trifft die Pflicht, zumindest den Anschein einer unsachlichen Behandlung darzulegen.OGH 8 ObA 26/06s, 11.05.2006
- Eine Beweislastumkehr unter dem Gesichtspunkt der Beweisnähe tritt dann nicht ein, wenn das vom beklagten Arbeitgeber gebrauchte Unterscheidungsmerkmal sich als sachlich gerechtfertigt erweist.OGH 8 ObA 80/97s, 27.03.1997
- § 48 ASGG.OGH 8 ObA 251/95, 24.10.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016826 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 9 ObA 40/17y, 20.04.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer sich auf eine Benachteiligung beruft, muss selbst behaupten, worin sie liegt, und sie glaubhaft machen. Erst dann kann sie im Verfahren geprüft werden.
Für die nach dem Gleichbehandlungsgesetz verpönten Beweggründe genügt es, sie glaubhaft zu machen; das Beweismaß ist also herabgesetzt. Möglich ist dabei nur der Indizienbeweis, nicht der Anscheinsbeweis. Ob die vorgebrachten Umstände ausreichen, lässt sich nur nach den gesamten Umständen des Falls beurteilen.