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Was muss ich vorbringen, wenn ich mich benachteiligt fühle?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung, Kläger
Wer sich auf eine Benachteiligung beruft, muss selbst behaupten, worin sie liegt, und sie glaubhaft machen. Erst dann kann sie im Verfahren geprüft werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 21.01.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Einen möglichen Diskriminierungstatbestand hat die Klägerin zu behaupten und glaubhaft zu machen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123606 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 10.

Genannte Normen

BEinstG §7b; BEinstG §7d; BEinstG §7p; MuttSchG §10 Abs1; GlBG §12 Abs12

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Beweiserleichterung bei Benachteiligung

Machen Sie glaubhaft, dass die Benachteiligung auf einen verbotenen Beweggrund zurückgeht, wird eine unzulässige Benachteiligung angenommen. Der Arbeitgeber kann das nur entkräften, indem er glaubhaft macht, dass mit höherer Wahrscheinlichkeit ein anderer Beweggrund ausschlaggebend war.

günstig für Arbeitnehmer Beweis einer Ungleichbehandlung

Die Anforderungen an Sie dürfen nicht überspannt werden. Es genügt zunächst, wenn Sie für den für Sie überblickbaren Bereich Ihrer Abteilung und nach den Ihnen zugänglichen Kriterien den Anschein einer Ungleichbehandlung darlegen. Dann ist es Sache des Arbeitgebers, für den gesamten Betrieb sachlich gerechtfertigte Gründe für die Unterscheidung darzutun.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Beweislast der klagenden Partei
Vertragsrecht · Beweis des Mangels
Arbeitsrecht · Beweis der Diskriminierung im Arbeitsleben