Muss mich mein Chef gleich behandeln wie meine Kollegen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Höherreihung von ÖBB-Mitarbeitern.OGH 9 ObA 122/11y, 29.03.2012
- Ob der Arbeitgeber der Verpflichtung zur Gleichbehandlung entsprochen hat, kann nur nach den jeweiligen tatsächlichen Umständen des Einzelfalls beurteilt werden, wodurch regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO begründet wird.OGH 9 ObA 78/10a, 27.07.2011
- Hier: Ausschluss von dem den meisten übrigen Arbeitnehmern freiwillig gewährten Biennalsprung zwecks Angleichung des Lohnniveaus.OGH 8 ObA 235/97k, 12.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016816 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 9 ObA 29/25t, 23.10.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis reicht nur so weit, wie Gesetz, Kollektivvertrag, Arbeitsordnung oder Besoldungsordnung Spielraum lassen. Was dort geregelt ist, können Sie damit nicht aushebeln.
Ihr Arbeitgeber darf freiwillige Zuwendungen an Bedingungen knüpfen und auf bestimmte Gruppen von Beschäftigten beschränken. Die Grenze ist erreicht, wenn er dabei willkürlich oder aus sachfremden Gründen unterscheidet. Dann verstößt er gegen die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung.