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Wer muss beweisen, dass ich die Stelle sonst bekommen hätte?

günstig für Bewerber betrifft Bewerber, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Wurden Sie bei einer Bewerbung diskriminiert, muss der Arbeitgeber beweisen, dass Sie die zu besetzende Stelle auch ohne die Diskriminierung nicht bekommen hätten. Der Grund dafür ist, dass nur er die Voraussetzungen sämtlicher Bewerber überblicken kann.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Der Nachweis, der Bewerber hätte die zu besetzende Position auch ohne Diskriminierung nicht erhalten, obliegt dem Arbeitgeber (Entscheidung Draehmpaehl Rz 36). Dieser Grundsatz beruht auf der Überlegung, dass nur der Arbeitgeber Überblick über die individuellen Voraussetzungen sämtlicher Bewerber haben kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111216 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Genannte Normen

GleichbehandlungsG §2a Abs9; GlBG §12 Abs12; GlBG §26 Abs12; EWG-RL 76/207/EWG - Gleichbehandlungsrichtlinie 376L0207 allg

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