Darf mir jemand meine Strafe im Voraus ersetzen versprechen?
betrifft Beschuldigte, Unternehmen, Vertragspartner
Eine Vereinbarung, mit der jemand vor der Tat verspricht, Ihnen die Strafe und die Nachteile aus einer Verurteilung zu ersetzen, verstößt gegen die guten Sitten und ist nichtig. Anders ist es, wenn eine solche Vereinbarung erst nach der Tat getroffen wird.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Eine vor Begehung der strafbaren Handlung zwischen dem Täter und einem Dritten abgeschlossene Vereinbarung, nach welcher der Dritte sich um Ersatz der über den Täter zu verhängenden Strafe und der dem letzteren durch die Verurteilung drohenden Vermögensnachteile verpflichtet, verstößt gegen Grundsätze des Strafrechtes und gegen die guten Sitten; anders, wenn eine derartige Ersatzvereinbarung nach Begehung der strafbaren Handlung getroffen wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verstöße gegen Arbeitnehmerschutzbestimmungen und gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz.OGH 6 Ob 281/02w, 11.09.2003
- Hier: Verwaltungsstrafen nach dem ArbeisruheG und dem ArbInspG (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 284/92, 16.12.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016830 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 200/23b, 08.04.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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