Zum Inhalt springen

Welchen Schaden bekomme ich ersetzt, wenn der Vertrag nie zustande kam?

günstig für Geschädigter betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Konsument
Verletzt jemand schon vor dem Vertragsabschluss seine Pflichten, ersetzt er Ihnen den Schaden, der aus Ihrem Vertrauen entstanden ist. Sie werden so gestellt, wie Sie ohne diese Pflichtverletzung stünden. Je nach Schwere des Verschuldens kann auch entgangener Gewinn dazukommen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (50 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Bei Schadenersatzverpflichtungen aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis (culpa in contrahendo) ist der Vertrauensschaden (negatives Vertragsinteresse) zu ersetzen. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn die Pflichtverletzung nicht begangen worden wäre. Nach dem Grad des Verschuldens ist entweder eigentliche Schadloshaltung oder auch der entgangene Gewinn zu ersetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016374 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 50.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Umfang des Ersatzes nach Täuschung

Sie bekommen den Vertrauensschaden ersetzt, also das, was Sie im Vertrauen auf den Vertrag aufgewendet oder versäumt haben. Was Ihnen der Vertrag bei ordnungsgemäßer Erfüllung eingebracht hätte, wird dagegen nicht ersetzt.

günstig für Schädiger Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht

Nein. Ersetzt werden nur Nachteile an jenen Interessen, deren Schutz die verletzte Vertragspflicht bezweckte. Welche das sind, ergibt sich aus Sinn und Zweck des Vertrags. Entscheidend ist also nicht allgemein, was noch vorhersehbar war, sondern was gerade dieser Vertrag abdecken sollte.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Vertrauensschaden und Erfüllungsinteresse beim Schadenersatz
Vertragsrecht · Schadenersatz bei Nichterfüllung
Schadenersatz · Schadenersatz nach arglistiger Täuschung
Vertragsrecht · Schadensminderung bei Vertragsverletzung