Ist das Versprechen, Kosten eines Dritten zu übernehmen, gültig?
günstig für Begünstigter betrifft Vertragspartner, Ehegatten, Konsumenten
Verspricht jemand, einer anderen Person alle Auslagen zu ersetzen, die ihr durch Schritte eines Dritten entstehen, ist dieses Versprechen nicht sittenwidrig. Es handelt sich dabei nicht um eine Schenkung, sondern um die Übernahme einer fremden Verbindlichkeit.
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Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Keine Sittenwidrigkeit des Versprechens eines Mannes, seiner Freundin alle Auslagen zu ersetzen, die ihr durch Schritte seiner Gattin (Überwachung durch Detektivbüro, Ehestörungsprozeß) entstehen sollten. Eine solche Zusage ist keine Schenkung, sondern eine Erfüllungsübernahme iS des § 1404 ABGB.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016544 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 106/22m, 27.04.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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