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Ist meine Kündigung sittenwidrig, weil ich gewerkschaftlich tätig war?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ja, das ist möglich, aber der Maßstab ist streng. Eine Kündigung ist nur dann sittenwidrig, wenn Ihr Arbeitgeber sie aus gänzlich unsachlichen Beweggründen ausgesprochen hat, etwa allein wegen Ihrer gewerkschaftlichen Betätigung. Gibt es auch einen sachlichen Grund, reicht das nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 28.10.2016 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1958)

Zur sittenwidrigen Kündigung eines Dienstvertrages (gewerkschaftliche Betätigung).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Vertraglicher Ausschluss der Entlassung

Eine Vereinbarung, die dem Arbeitgeber die Entlassung überhaupt nimmt, also auch bei verschuldeten Gründen, ist sittenwidrig und damit unwirksam. Der Kern der vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann von keiner der beiden Seiten abbedungen werden.

günstig für Arbeitgeber Ausnahmegründe bei der Kündigungsanfechtung

Eine Kündigung kann angefochten werden, wenn sie wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt. Liegt aber einer der gesetzlichen Ausnahmegründe vor, darf der Betriebsinhaber trotz dieser Folgen kündigen. Die Beeinträchtigung muss dabei sehr wohl vorliegen; der Ausnahmegrund hebt nur die soziale Ungerechtfertigtheit auf.

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