Muss ich ein Versprechen halten, das strafbar wäre?
betrifft Vertragsparteien, Darlehensnehmer, Unternehmer
Nein. Eine Zusage, die sich nur erfüllen lässt, indem zugleich eine Straftat begangen wird, ist nicht erzwingbar und nichtig. Das gilt etwa für ein Darlehen, das ein gesetzlich verbotenes Spiel ermöglichen soll.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Eine nur durch gleichzeitige Erfüllung eines Straftatbestandes erfüllbare Zusage ist nicht erzwingbar und iS des § 879 Abs 1 ABGB nichtig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Täuschung der BUAK durch Abgabe einer unrichtigen Erklärung betreffend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.OGH 8 ObA 2313/96x, 14.11.1996
- Hier: Darlehen zur Ermöglichung eines gesetzlich verbotenen Spieles.OGH 8 Ob 680/89, 26.07.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016852 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 196/18m, 13.12.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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