Muss jemand sein Versprechen halten, mir Geld zu leihen?
günstig für Darlehensgeber betrifft Darlehensgeber, Darlehensnehmer, Kreditnehmer, Konsument
Nicht immer. Wer ein Darlehen zusagt, verspricht das unter der selbstverständlichen Voraussetzung, dass er zum vereinbarten Zeitpunkt dazu noch in der Lage ist; musste er seine Ersparnisse wegen Erwerbslosigkeit für den eigenen Lebensunterhalt verbrauchen, trifft ihn an der Nichterfüllung kein Verschulden. Die Frist, in der Sie auf den Abschluss dringen müssen, beginnt erst mit dem Zeitpunkt, der für den Hauptvertrag in Aussicht genommen war.
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Ständige Rechtsprechung seit 1938, zuletzt bestätigt am 26.04.2019 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1938)
Die Frist des § 936 ABGB beginnt erst mit dem für den Abschluss des Hauptvertrages in Aussicht genommenen Zeitpunkt zu laufen. Die Zusage, ein Darlehen zu gewähren, ist unter der selbstverständlichen Voraussetzung abgegeben, dass der versprechende Teil im gegebenen Zeitpunkt dazu noch in der Lage ist; musste er seine Ersparnisse wegen Erwerbslosigkeit zum eigenen Lebensunterhalt angreifen, trifft ihn an der Nichterfüllung des Vertrages kein Verschulden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018812 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 3 Ob 17/19z, 26.04.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 936
- ABGB § 983 · Darlehensvertrag
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