Muss ich beim Abruf den Zweck der Garantie angeben?
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Nur, wenn sich der Garant die genaue Angabe des Sicherungszwecks in der Abruferklärung ausbedungen hat. Dann kann er einwenden, der Sicherungszweck sei verfehlt, wenn Ihre Einforderung diesen formellen Anforderungen nicht entspricht. Der Garant muss überhaupt nur zahlen, wenn alle Bedingungen, unter denen er das Risiko übernommen hat, peinlich genau erfüllt sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 13.09.2017 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Die Verfehlung des Sicherheitszwecks einer Garantie kann nur dann eine Einwendung des Garanten begründen, wenn er sich die genaue Angabe des Sicherungszwecks in der Abruferklärung ausbedungen hat und die Einforderung des Garantieversprechens im konkreten Fall diesen formellen Anforderungen nicht entspricht. Der Garant muss seine Gutstehungsverpflichtung nur einlösen, wenn alle für die Risikoübernahme gesetzten Bedingungen peinlich genau erfüllt sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Qualifikation einer „Garantie“ für die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher sich aus einem konkreten Vertrag ergebenden Zahlungspflichten mit Verpflichtung zur Zahlung unter Verzicht auf jeden Einwand als Bürgschaft auf erste Anforderung.OGH 10 Ob 82/16f, 13.09.2017
- In der bloßen Bezugnahme auf das Valutaverhältnis bei der Abgabe des Garantieversprechens liegt jedoch kein solcher Vorbehalt. Vor allem erlaubt dieser (auch in Bankgarantien) allgemein übliche Hinweis keinen Schluss auf eine akzessorische Haftung, weil dadurch primär nur umschrieben werden soll, welche Leistung eines bestimmten Dritten dem Begünstigten garantiert werden soll (ÖBA 1994/432).OGH 7 Ob 145/97t, 28.08.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 10 Ob 82/16f, 13.09.2017
Im Gesetz
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