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Muss ich beim Abruf den Zweck der Garantie angeben?

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Nur, wenn sich der Garant die genaue Angabe des Sicherungszwecks in der Abruferklärung ausbedungen hat. Dann kann er einwenden, der Sicherungszweck sei verfehlt, wenn Ihre Einforderung diesen formellen Anforderungen nicht entspricht. Der Garant muss überhaupt nur zahlen, wenn alle Bedingungen, unter denen er das Risiko übernommen hat, peinlich genau erfüllt sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 13.09.2017 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Die Verfehlung des Sicherheitszwecks einer Garantie kann nur dann eine Einwendung des Garanten begründen, wenn er sich die genaue Angabe des Sicherungszwecks in der Abruferklärung ausbedungen hat und die Einforderung des Garantieversprechens im konkreten Fall diesen formellen Anforderungen nicht entspricht. Der Garant muss seine Gutstehungsverpflichtung nur einlösen, wenn alle für die Risikoübernahme gesetzten Bedingungen peinlich genau erfüllt sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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