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Darf die Bank auf einer wortgetreuen Abrufserklärung bestehen?

günstig für Bank betrifft Banken, Begünstigte, Auftraggeber, Unternehmer
Zur Sicherung ihrer eigenen Rückgriffsansprüche muss die Bank darauf bestehen, dass alle Voraussetzungen des Abrufs streng und ganz genau erfüllt werden. Die Erklärung über den Eintritt des Garantiefalls muss genau der Urkunde entsprechen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Der Garant muss zur Sicherung seiner Rückgriffsansprüche vom Begünstigten die strikte, ja pedantisch genau Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen, also die Erklärung, dass der Garantiefall eingetreten sei, genau in der Weise und dem Inhalt verlangen, wie die Garantieurkunde es vorschreibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016983 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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