Wie genau muss ich eine Bankgarantie abrufen?
günstig für Bank betrifft Begünstigte, Banken, Unternehmer, Bauherren
Eine Garantie ist immer auf einen bestimmten Sicherungszweck bezogen. Die Garantieurkunde muss die Bedingungen genau beschreiben, von deren Erfüllung die Zahlung abhängt. Die Erklärung, dass dieser Fall eingetreten ist, muss genau in der Weise und mit dem Inhalt abgegeben werden, wie es die Urkunde vorsieht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ein Garantievertrag ist kein abstraktes Schuldverhältnis, er ist auf einen Sicherungszweck, den Eintritt des Garantiefalles, bezogen. Die Bankgarantie hat daher jene Bedingungen genau zu umschreiben, von deren Erfüllung die Garantieverpflichtung abhängig gemacht wird. Im Verhältnis zwischen Bank und Begünstigtem gilt der Grundsatz der formalen Garantiestrenge. Die Erklärung, dass der Garantiefall eingetreten sei, muss in der Weise und mit dem Inhalt abgegeben werden, wie es die Garantieurkunde umschreibt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Für die Anzahlungsgarantie ist charakteristisch, dass nicht der sich aus dem Vertrag ergebende Anspruch auf die Hauptleistung abgesichert wird, sondern der Anspruch auf Rückgabe der geleisteten Anzahlung, sollte die angezahlte Leistung nicht erbracht werden (vgl auch T10).OGH 8 Ob 36/21h, 29.06.2022
- Hier: Anzahlungsgarantie.OGH 9 Ob 70/20i, 27.01.2021
- Eine zur Besicherung des Deckungsrücklasses gegebene Garantie kann vom Begünstigten nicht einseitig zur Besicherung des Haftrücklasses verwendet werden.OGH 9 Ob 9/16p, 18.03.2016
- Der Garantiefall muss bloß schlüssig behauptet, nicht aber bewiesen werden.OGH 8 Ob 17/04i, 29.03.2004
- Die Berufung darauf, dass der garantierte Erfolg ohnehin eingetreten sei, ist dem Garanten - ausgenommen den hier nicht einmal behaupteten Fall des Rechtsmissbrauchs - grundsätzlich entzogen. Allerdings könnte dem Garanten in der Garantie der Einwand eingeräumt werden, dass der zu sichernde Erfolg ohnedies eingetreten sei.OGH 8 Ob 190/98v, 24.06.1999
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- Da mit der Bankgarantie nicht bloß die Erfüllung einer bestehenden Verpflichtung garantiert wird, sondern schlechthin der Eintritt eines bestimmten Erfolges, nämlich der Erhalt der Leistung des Dritten, ist die Garantieverpflichtung losgelöst von dem Valutaverhältnis zwischen dem Begünstigten und dem Dritten, also nicht akzessorisch. Sie ist auch unabhängig vom Deckungsverhältnis zwischen Garant und Drittem, trägt keine causa in sich und ist daher ein abstraktes Rechtsgeschäft.OGH 4 Ob 2330/96t, 26.11.1996
- Der Begünstigte muss die Bankgarantie formgerecht und fristgerecht bei der in der Garantieerklärung genannten Bank in Anspruch nehmen.OGH 1 Ob 529/93, 20.04.1993
- Der Abruf hat bei beschränktem Sicherungszweck auch derart substantiiert zu erfolgen, dass dieser schlüssig dargetan wird.OGH 1 Ob 607/89, 06.09.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016946 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 20.
- OGH 7 Ob 145/25m, 25.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 121/22k, 21.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 70/20i, 27.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 82/16f, 13.09.2017
Im Gesetz
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