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Wie genau muss ich eine Bankgarantie abrufen?

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Eine Garantie ist immer auf einen bestimmten Sicherungszweck bezogen. Die Garantieurkunde muss die Bedingungen genau beschreiben, von deren Erfüllung die Zahlung abhängt. Die Erklärung, dass dieser Fall eingetreten ist, muss genau in der Weise und mit dem Inhalt abgegeben werden, wie es die Urkunde vorsieht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Ein Garantievertrag ist kein abstraktes Schuldverhältnis, er ist auf einen Sicherungszweck, den Eintritt des Garantiefalles, bezogen. Die Bankgarantie hat daher jene Bedingungen genau zu umschreiben, von deren Erfüllung die Garantieverpflichtung abhängig gemacht wird. Im Verhältnis zwischen Bank und Begünstigtem gilt der Grundsatz der formalen Garantiestrenge. Die Erklärung, dass der Garantiefall eingetreten sei, muss in der Weise und mit dem Inhalt abgegeben werden, wie es die Garantieurkunde umschreibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016946 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 20.

Im Gesetz

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