Muss eine schriftliche Erklärung unterschrieben sein?
betrifft Konsument, Unternehmer, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Verlangt das Gesetz Schriftlichkeit, ohne dazu eine Einschränkung zu machen, ist eine Unterschrift nötig. Das gilt nicht nur für Verträge, sondern auch für einseitige Erklärungen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Die Bestimmung des § 886 ABGB über das Erfordernis der Unterschrift ist nicht nur auf Verträge, sondern auch auf einseitige Erklärungen anzuwenden, für welche das Gesetz, ohne eine entsprechende Einschränkung zu machen, Schriftlichkeit normiert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kündigung gemäß § 33 Abs 1 MRG.OGH 8 Ob 102/16g, 28.03.2017
- Die Rechtsprechung hat die Maßgeblichkeit des § 886 ABGB regelmäßig auch in Fällen bejaht, in denen das MRG die Schriftform verlangt.OGH 8 Ob 102/16g, 28.03.2017
- Hier: Normierung der Schriftlichkeit durch Kollektivvertrag für die Zahnarztangestellten Österreichs.OGH 9 ObA 110/15i, 28.10.2015
- Hier: Schriftform nach § 156a Abs 2 IO: An eine solch qualifizierte Mahnung werden hohe Anforderungen gestellt, da der Normzweck darin besteht, den Schuldner eindringlich auf die drohenden schweren Folgen seines Verzugs hinzuweisen.OGH 3 Ob 104/14m, 21.08.2014
- Hier: Schriftformgebot in Kollektivvertrag für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.OGH 9 ObA 78/08y, 20.08.2008
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- Für die in § 10 Abs 4 MRG geforderte schriftliche Anzeige ist die Mitteilungsform durch Telefax ausreichend, um der drohenden Präklusion des Anspruchs zu begegnen, wenn das Faxschreiben die eigenhändige, ebenfalls fernkopierte Unterschrift des Mieters trägt.OGH 5 Ob 207/02f, 05.11.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017216 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 3 Ob 188/25f, 17.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 102/16g, 28.03.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 71/16a, 29.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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