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Gilt ein Schriftstück auch ohne meine Unterschrift?

betrifft Vertragsparteien, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Konsument
Eine schriftlich festgehaltene Erklärung wirkt nur dann, wenn sie unterschrieben wurde. Ohne Unterschrift wirkt sie nur, wenn bewiesen wird, dass sich der Erklärende auch ohne Unterschrift binden wollte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 24.10.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Eine schriftlich festgehaltene Erklärung kann nur dann Rechtswirksamkeit entfalten, wenn sie entweder vom Erklärenden unterfertigt wurde oder wenn bewiesen wird, dass er an sie auch ohne Unterschrift gebunden sein wollte.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078936 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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