Wie streng gilt eine vorgeschriebene Schriftform wirklich?
betrifft Vertragsparteien, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Schreibt das Gesetz für eine Erklärung eine bestimmte Form vor, ist im Zweifel nach dem Zweck dieser Vorschrift zu fragen. Erst daraus ergibt sich, wie weit die Formvorschrift reicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Jedes Formgebot ist auf seinen Zweck zu prüfen, wenn seine Reichweite in Frage steht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kündigung gem § 32 Abs 1 VBG 1948: Übermittlung einer Ausfertigung des eingescannten Originals.OGH 8 ObA 101/21t, 30.08.2022
- Hier: Übermittlung eines eingescannten Schreibens per E-Mail genügte dem im Dienstvertrag vereinbarten Formgebot der Schriftlichkeit für die Abgabe einer Nichtverlängerungserklärung, weil es erkennbar auf die Schaffung von – hier bejahter – Rechtssicherheit abzielt, wogegen seine Bedeutung für eine Überprüfung der Berechtigung der Erklärung in den Hintergrund tritt.OGH 8 ObA 5/20y, 24.04.2020
- Der Formzweck der Schriftlichkeit der Kündigung einer Arbeitsvertragspartei liegt wesentlich im Bedürfnis des Empfängers, das Kündigungsschreiben des anderen Vertragsteils physisch in Händen zu haben.OGH 9 ObA 110/15i, 28.10.2015
- In jedem Einzelfall ist auch zu prüfen, ob ein Schriftformgebot nach dem konkreten Formzweck auch dann eingehalten ist, wenn das eigenhändig unterfertigte Schriftstück bloß unter Einsatz elektronischer Medien übermittelt wird.OGH 9 ObA 110/15i, 28.10.2015
- Als Vollmacht zum Insichgeschäft bedurfte die vom Kommanditisten dem Abschluss des Schenkungsvertrags erteilte Zustimmung auch nicht des für die Gültigkeit eines Schenkungsvertrags ohne wirkliche Übergabe zufolge § 1 Abs 1 lit d NotAktsG erforderlichen Notariatsakts.OGH 5 Ob 110/13g, 21.02.2014
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- Hier: Durch die zwischen der Vorerbin und den Nacherbinnen nach dem Anfall der Erbschaft und vor der Einantwortung geschlossene Vereinbarung wurde die volle Nacherbschaft in eine solche auf den Überrest umgewandelt. Auf diese Vereinbarung ist die Formvorschrift des § 1278 Abs 2 ABGB entsprechend anwendbar.OGH 6 Ob 136/07d, 27.02.2009
- Die Annahme eines Schenkungsversprechens ohne wirkliche Übergabe bedarf nicht der Form des Notariatsakts, weil der Beschenkte nicht vor Übereilung geschützt werden muss.OGH 3 Ob 185/05k, 21.12.2005
- Hier: Übereilungsschutz (SZ 5/305).OGH 5 Ob 266/99z, 20.10.1999
- Bei Beantwortung der Frage, ob der Formmangel durch Erfüllung geheilt oder nur die Rückforderung ausgeschlossen ist, ist auf den Formzweck abzustellen. (Hier: Bürgschaftserklärung).OGH 4 Ob 518/96, 26.02.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031424 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 8 ObA 101/21t, 30.08.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 5/20y, 24.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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