Reicht es, wenn nur die Annahme schriftlich erfolgt?
betrifft Vertragsparteien, Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Nein. Die Schriftform ist zwar auch dann gewahrt, wenn ein Anbot schriftlich angenommen wird. Dann müssen aber zwei Urkunden vorliegen, das Anbot muss also ebenfalls schriftlich gestellt worden sein.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 24.10.2016 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die Schriftform ist auch dann gewahrt, wenn ein von einem Vertragspartner gemachtes Anbot schriftlich angenommen wird. Es müssen aber in diesem Fall zwei Urkunden vorliegen und daher auch das Anbot schriftlich gestellt sein (Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/ 1 273, 6 Ob 342/60).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017238 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 6 Ob 185/16y, 24.10.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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