Gilt eine mündliche Änderung, obwohl Schriftform vereinbart wurde?
betrifft Vertragspartner, Konsumenten, Unternehmer, Käufer
Von einer vereinbarten Schriftform können Sie einvernehmlich jederzeit abgehen, ausdrücklich oder stillschweigend, und das nicht nur für spätere Vereinbarungen. Für Abreden vor oder bei Vertragsabschluss gilt die Urkunde zunächst als richtig und vollständig. Wer eine zusätzliche mündliche Abrede behauptet, darf aber den Gegenbeweis führen, auch wenn der Vertrag solche Abreden ausschließt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (64 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ein einverständliches Abgehen von der vereinbarten Schriftform ist sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend jederzeit möglich und zulässig und zwar keineswegs nur für nachträgliche Vereinbarungen. Für vorausgehende und gleichzeitige Nebenabreden gilt der Inhalt der Urkunde als richtig und vollständig, doch ist die Führung des Gegenbeweises für den, der die Nebenabrede behauptet, trotz einer Ausschlussklausel zulässig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anscheinsvollmacht.OGH 9 Ob 76/21y, 17.02.2022
- Dies gilt auch für einseitig erklärte Formvorbehalte im vorvertraglichen Bereich.OGH 4 Ob 143/18k, 26.02.2019
- Nach Maßgabe der Günstigkeit kann auch von einem (zulässigen) kollektivvertraglichen Formgebot, das den Inhalt des Arbeitsvertrages betrifft und auf diesen einwirkt, durch Individualvereinbarung abgegangen werden.OGH 8 ObA 38/14t, 26.06.2014
- Bereits durch den vom übereinstimmenden Willen beider Vertragspartner getragenen und von beiden Vertragspartnern als bindend erachteten Abschluss einer bestimmten Abrede kann die Abkehr vom Schriftformgebot vollzogen sein.OGH 9 ObA 156/12z, 21.02.2013
- Das gilt nicht nur für eine nachträgliche Vereinbarung, sondern auch für vorausgehende und gleichzeitige Nebenabreden und selbst für den Fall, dass die Parteien die Schriftform auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit vereinbart haben.OGH 7 Ob 136/09i, 02.09.2009
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Schlüssige Überlassung von Grünflächen und Parkplatzflächen während des Bestandverhältnisses (Wohnungsmiete).OGH 7 Ob 215/06b, 27.09.2006
- Das gilt selbst für den Fall, dass die Parteien die Schriftform auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit vereinbart haben.OGH 5 Ob 37/06m, 07.03.2006
- Schriftformklauseln sind nicht nur beim Vertragsabschluss oder der Änderung eines Vertrages von Bedeutung, sondern auch bei einseitigen Rechtsgeschäften (hier: Zustimmung zur Veränderung des Mietgegenstandes).OGH 2 Ob 46/98y, 23.04.1998
- Es widerspricht den Grundsätzen des redlichen Verkehrs, wenn ein Vertragsteil dem anderen mündlich bestimmte Zusagen macht und sich hinterher auf eine damit im Widerspruch stehende Klausel der schriftlichen Urkunde beruft.OGH 9 ObA 30/93, 31.03.1993
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 64/89, 19.04.1989
- Auch eine bloße Beweisurkunde hat die Vermutung für sich, dass sie den rechtsgeschäftlichen Willen der Parteien richtig und vollständig wiedergibt und andere als die darin enthaltenen Abreden entweder nicht getroffen oder wieder aufgegeben wurden.OGH 6 Ob 669/83, 26.01.1984
- Zusätzliche Vereinbarung über den Arbeitsbeginn.OGH 4 Ob 81/82, 14.09.1982
- Maßgebend ist immer nur der erkennbare Wille der Parteien, zu dessen Auslegung das gesamte Verhalten der Parteien als einheitliches Ganzes zu berücksichtigen ist.OGH 7 Ob 818/81, 21.01.1982
- NebenabredenOGH 6 Ob 651/80, 11.07.1980
- Denjenigen, der eine vom Wortlaut des schriftlichen Vertrages abweichende Vereinbarung behauptet, trifft hiefür jedenfalls die Beweislast.OGH 1 Ob 580/77, 04.05.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014378 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 64.
- OGH 3 Ob 188/24d, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 195/22b, 25.01.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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