Gilt ein mündlicher Vertrag, wenn Schriftform vereinbart war?
betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner, Konsumenten, Unternehmer
Haben Sie eine bestimmte Form für den Vertrag vereinbart, wird vermutet, dass Sie erst mit Einhaltung dieser Form gebunden sein wollten. Es ist aber möglich, dass der Vertrag schon mündlich bindend war und die Urkunde nur noch festhalten sollte, was gilt. Wer sich darauf beruft, muss das beweisen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Es ist trotz der Vermutung des § 884 ABGB möglich, dass die Parteien den Vertrag bereits mündlich bindend abgeschlossen haben und die über den Vertrag zu errichtende Urkunde nur deklarative Bedeutung haben soll; doch muss dies von dem dies Behauptenden bewiesen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bereits durch den vom übereinstimmenden Willen beider Vertragspartner getragenen und von beiden Vertragspartnern als bindend erachteten Abschluss einer bestimmten Abrede kann die Abkehr vom Schriftformgebot vollzogen sein.OGH 9 ObA 156/12z, 21.02.2013
- Zwar könnte eine (Teil‑)Erfüllung vor der Formeinhaltung die Vermutung des § 884 ABGB widerlegen, doch kann allein daraus nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass eine Teilerfüllung jedenfalls den Formvorbehalt aufhebt. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.OGH 9 Ob 61/10a, 22.10.2010
- Die Entkräftung der Auslegungsregel des § 884 ABGB erfolgt durch Nachweis gegenteiligen Parteiwillens, also vorliegenden Bindungswillens. Die Beweislast dafür trifft denjenigen, der sich auf das Zustandekommen des Vertrags berufen will.OGH 5 Ob 134/09f, 01.09.2009
- Selbst wenn die Parteien die Errichtung einer schriftlichen Vertragsurkunde vorgesehen haben, besagt eine solche Vereinbarung noch nicht, sie wollten vor der Beurkundung ihres Geschäftswillens im Sinne des § 884 ABGB nicht gebunden sein, sofern nicht ein ausdrücklicher Vorbehalt in diese Richtung gemacht wurde.OGH 7 Ob 16/03h, 26.02.2003
- Eine (Teil-)Erfüllung vor der Formeinhaltung könnte die Vermutung des § 884 ABGB widerlegen.OGH 9 ObA 337/97t, 01.04.1998
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- § 884 ABGB enthält nur eine Zweifelsregel.OGH 7 Ob 550/83, 05.05.1983
- Liegt eine bloße Beweisurkunde vor, sind alle Vereinbarungen relevant, die von den Vertragspartnern außerhalb des schriftlichen Vertragstextes getroffen wurden (MietSlg 27118).OGH 7 Ob 706/80, 29.01.1981
- Ablehnung der E - MietSlg 27141.OGH 7 Ob 776/78, 15.02.1979
- Der Umstand allein, dass die Parteien die Errichtung einer schriftlichen Vertragsurkunde vereinbart haben, besagt noch nicht, daß sie im Sinne des § 884 ABGB vor Errichtung der Vertragsausfertigung nicht gebunden sein sollten.OGH 8 Ob 93/74, 21.05.1974
- Abgrenzung zu Punktation.OGH 8 Ob 206/67, 19.09.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017286 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 36.
- OGH 4 Ob 157/24b, 22.10.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Abgehen von der vereinbarten Schriftform
Vertragsrecht · Fehlerhafte schriftliche Festhaltung einer Vereinbarung
Vertragsrecht · Bindung vor der grundbuchsfähigen Urkunde
Verfahrensrecht · Schriftform beim Schiedsvertrag
Vertragsrecht · Mündliche Einigung als fertiger Kaufvertrag