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Kann ich gegen diesen Beschluss noch etwas tun?

betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, Rechtsmittelwerber
Wenn Ihr Rechtsmittel nach dem Gesetz nicht zulässig ist, darf das höhere Gericht die angefochtene Entscheidung überhaupt nicht überprüfen. Das gilt auch dann, wenn im Verfahren schwere Fehler passiert sind oder zwingende Vorschriften verletzt wurden. Die Unzulässigkeit geht jeder inhaltlichen Prüfung vor.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 20.12.2023 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Liegt ein unzulässiges Rechtsmittel vor, kann eine Überprüfung des angefochtenen Beschlusses nicht stattfinden. Keine noch so schwerwiegende Verletzung von Verfahrensgrundsätzen oder von Grundsätzen des zwingenden Rechts ermöglicht eine Anrufung der höheren Instanz, auch nicht eine etwa vorliegende Nichtigkeit.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017279 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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