Kann ich gegen diesen Beschluss noch etwas tun?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, Rechtsmittelwerber
Wenn Ihr Rechtsmittel nach dem Gesetz nicht zulässig ist, darf das höhere Gericht die angefochtene Entscheidung überhaupt nicht überprüfen. Das gilt auch dann, wenn im Verfahren schwere Fehler passiert sind oder zwingende Vorschriften verletzt wurden. Die Unzulässigkeit geht jeder inhaltlichen Prüfung vor.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 20.12.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Liegt ein unzulässiges Rechtsmittel vor, kann eine Überprüfung des angefochtenen Beschlusses nicht stattfinden. Keine noch so schwerwiegende Verletzung von Verfahrensgrundsätzen oder von Grundsätzen des zwingenden Rechts ermöglicht eine Anrufung der höheren Instanz, auch nicht eine etwa vorliegende Nichtigkeit.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- RekursverfahrenOGH 3 Ob 103/95, 11.10.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017279 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 1 Ob 198/23h, 20.12.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 177/23w, 16.11.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
- ZPO § 514
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Rekurs gegen Zurückweisung eines Rechtsmittels
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen nicht gesondert anfechtbare Beschlüsse
Verfahrensrecht · Anfechtbarkeit eines Aufhebungsbeschlusses
Verfahrensrecht · Anfechtung von Zurückweisungsbeschlüssen
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen einen Zwischenbeschluss