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Kann ich gegen diesen Beschluss noch etwas tun?

betrifft Kläger, Beklagte, Streithelfer, Rechtsmittelwerber
Ein Rechtsmittel, das erst mit der nächsten anfechtbaren Entscheidung erhoben werden dürfte, können Sie ausnahmsweise sofort einbringen, wenn eine solche Entscheidung nicht mehr ergehen kann. Bringt Ihnen der Beschluss aber weder Pflichten noch sonstige Nachteile, dürfen Sie ihn gar nicht bekämpfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Ein nach dem Gesetze bis zur nächstfolgenden anfechtbaren Entscheidung aufgeschobener Rekurs kann auch selbständig überreicht werden, wenn infolge Abschlusses der Hauptsache eine weitere anfechtbare Entscheidung nicht mehr erfließen kann (Spruch 215). Einer Partei, der durch den Beschluss auf Zulassung eines Nebenintervenienten keinerlei Verpflichtungen auferlegt oder sonstige Nachteile entstanden sind, mangelt jedoch die Rekurslegitimation.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035518 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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