Gilt der Kauf schon, bevor die grundbuchsfähige Urkunde vorliegt?
betrifft Käufer, Verkäufer, Grundeigentümer
Ja. Wurde vereinbart, die endgültige Vertragsurkunde in einverleibungsfähiger Form erst später zu errichten, wird der Vertrag dadurch nicht erst mit dieser Form wirksam. Er gilt bereits als Punktation und bindet Sie; das gilt auch für einen mündlich geschlossenen Liegenschaftskaufvertrag.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 29.04.2019 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Wenn die endgültige Errichtung der Vertragsurkunde in einverleibungsfähiger Form einem späteren Zeitpunkt vorbehalten wurde, hat dies nicht zur Folge, daß die Wirksamkeit des Vertrages erst mit der Einhaltung dieser Form eintritt. Der Vertrag gilt vielmehr als Punktation (§ 885 ABGB, SZ 34/169; EvBl 1966/493 und andere, Gschnitzer, Lehrbuch Allgemeiner Teil 186).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mündlich geschlossener Liegenschaftskaufvertrag.OGH 2 Ob 200/18b, 29.04.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017166 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 2 Ob 200/18b, 29.04.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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